Stiftung: Selbstbestimmung über den Körper ist ein Menschenrecht

Stiftung: Selbstbestimmung über den Körper ist ein Menschenrecht

Anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte (10. Dezember) betont die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Weltweit gebe es nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen dem formulierten Anspruch und der tatsächlichen Umsetzung dieses Menschenrechtes, beklagte die stellvertretende Geschäftsführerin der Stiftung, Angela Bähr, am Freitag in Hannover.

"Jede Frau muss selbstbestimmt entscheiden können, ob und wie sie verhütet, und eine ungewollte Schwangerschaft sicher beenden können", fordert Bähr. Jüngste Gesetzesänderungen in den USA, Europa und Afrika stellten dieses Recht infrage oder schränkten es ein. "Der fahrlässig in Kauf genommene Tod eines Mädchens oder einer Frau aufgrund von unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen kann als Menschenrechtsverletzung betrachtet werden", betonte Bähr.

Weltweit können nach den Angaben der Stiftung 257 Millionen Frauen nicht frei darüber entscheiden, ob, wann und wie viele Kinder sie bekommen. Jede vierte Frau sei nicht in der Lage, zu verhüten oder Geschlechtsverkehr zu verweigern. Das führe dazu, dass immer noch jede zweite Schwangerschaft weltweit unbeabsichtigt sei. Betroffen seien auch dreizehn Millionen Teenager.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) endeten 2022 rund 50 Millionen Schwangerschaften mit medizinisch unsicheren Abbrüchen, wie die Stiftung mitteilte. Dabei starben 39.000 Frauen, 60 Prozent davon in Afrika und rund 30 Prozent in Asien. Insbesondere in Afrika südlich der Sahara, wo etwa 40 Prozent der Bevölkerung unter 15 Jahre alt seien, mangele es an Sexualaufklärung und modernen Verhütungsmitteln.