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Die Zeugen Jehovas müssen in Rheinland-Pfalz rechtlich den großen Kirchen gleichgestellt werden. Die Landesregierung bedauert die Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichtes.
Die Zeugen Jehovas werden den christlichen Kirchen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vorerst rechtlich nicht gleichgestellt.
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