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Kopftuchurteil
Religionen gleichbehandeln
Aus für Kopftücher, Kreuze und Kippas im Job? Religiöse Symbole am Arbeitsplatz können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs untersagt werden - wenn das Verbot für alle Religionen gilt.
Das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz hat in der Berliner Landespolitik kurzzeitig eine Debatte über mögliche Neuregelungen ausgelöst. Der Chefjurist der EKBO, Jörg Antoine, plädiert für mehr Gelassenheit im Umgang mit religiösen Symbolen.
Vor 20 Jahren wurde die Referendarin Fereshta Ludin nicht in den baden-württembergischen Schuldienst übernommen, weil sie ein Kopftuch trug. Sie zog vor Gericht. Damit begann eine Debatte, die bis heute andauert.
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